Georg Tönnesmann – Dipl.-Ing. Architekt, AKNW
30 Jahre Mitarbeiter im Stadtplanungsamt der Stadt Münster, Planungsberatung für Bürger, Architekten, Investoren usw., planungsrechtliche Stellungnahmen zu Bau-vorhaben, beste Ortskenntnisse in Münster.
Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) nach – DIN EN ISO/IEC 17024
Die Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 wird gleichwertig zur öffentlicher Bestellung.
Die Gleichstellung dieser beiden Systeme und damit die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach ISO 17024 wurde jedoch nicht nur durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht manifestiert, sondern durch zahlreiche Gesetzesänderung unmissverständlich untermauert. Neuere Gesetze, wie zum Beispiel das Bewertungsgesetz BewG, in der Erbschaftssteuerichtlinie sowie in der InvG (§ 77 Abs.2) oder im Pfandbriefgesetz (PfandBG) wurden insoweit geändert, dass die ausschließliche Zuständigkeit von öffentlich bestellten Sachverständigen gestrichen wurde.
Diese Änderung der Gesetzgebung führt dazu, dass öffentlich bestellte Sachverständige und zertifizierte Sachverständige und Gutachter (nach DIN ISO 17024) als gleichwertig zu betrachten sind. Die Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 ist weltweit anerkannt.
Zertifiziertes Maklerunternehmen nach DIN EN 15733
„Die Berufsbezeichnung ‚Immobilienmakler‘ ist in Deutschland nicht geregelt und gibt somit keinen Hinweis auf die Fachkompetenz oder Qualität der Dienstleistung“, erläutert Alexander Weber, Leiter der Zertifizierungsstelle DIAZert. „Wer aber nach DIN EN 15733 zertifiziert ist, beweist damit seine Qualifikation durch eine unabhängige Qualitätskontrolle.“
Eine Zertifizierung setzt Qualität voraus. Mit einer gültigen Zertifizierung bestätigt das Unternehmen die Qualität der Dienstleistung nach außen.
Für den Kunden ist eine Zertifizierung nach DIN EN 15733 ein Zeugnis für Professionalität und die Verpflichtung zur Qualität des Maklerunternehmens.