Sachverständigenbüro Georg Tönnesmann

Immobilienbewertung Münster

Als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und als Dipl.-Ing. Architekt biete ich Ihnen bei der Ermittlung des Verkehrswertes Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie in Münster und Umgebung qualifizierte Unterstützung an.

Jede Immobilie hat einen einzigartigen Charakter und einen vielschichtigen Lebenszyklus. Ihre Immobilie bedarf daher einer sachverständigen Wert-Schätzung.

Neben der Lage, dem Alter und der Ausstattung ist als entscheidendes Wertmerkmal das Baurecht zu beurteilen. Mit 30 Jahren Erfahrung im Planungsrecht als Mitarbeiter im Planungsamt der Stadt Münster erhalten Sie von mir eine qualifizierte Einschätzung der planungsrechtlich möglichen baulichen Erweiterungen auf Ihrem Grundstück.

Gerade in sensiblen Fällen wie Erbschaften, Erbauseinandersetzungen und Trennungen ist eine ausführliche und sachliche Beratung durch einen kompetenten Sachverständigen mit umfassenden Erfahrungen sehr hilfreich und unverzichtbar.

Die qualifizierte Wertermittlung steht im Vordergrund. Ich unterstütze Sie auch gerne beim Verkauf der Immobilie. Hier biete ich Ihnen eine kompetente Beratung und eine auf Ihre Wünsche abgestimmte optimale Vermarktungsstrategie an. Mein Maklerbüro arbeitet nach der DIN EN 15733.

Wenn Sie Fragen zum Wert Ihrer Immobilie haben, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Kostenlose Immobilienbewertung „light“

Hinweis: Das ausgewiesene Ergebnis stellt eine online Markteinschätzung und kein Verkehrswertgutachten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar. Demnächst mehr …

Professionelles Gutachten über den Verkehrswert gem. § 194 BauGB

Hinweis: Ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie ist immer dann zwingend erforderlich, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Finanzamt oder andere Beteiligte eine verlässliche und qualifizierte Schätzung des Immobilienwertes benötigen. Demnächst mehr …

Immobilienbewertung Münster – Wofür benötige ich ein Gutachten?

In Diskussionen mit Freunden und Verwandten über den Wert einer Immobilie in Münster und dem Münsterland werden Sie festgestellt haben, wie weit die Einschätzungen auseinander liegen. Daher ist es immer empfehlenswert, ein Gutachten von einem qualifizierten Gutachter anfertigen zu lassen. Der Verkehrswert (Marktwert), der auf der Grundlage der gesetzlichen Grundlagen (§194 BauGB, ImmoWertV, WertR, Sachwertrichtlinie sowie Ertragswertrichtlinie) ermittelt wird, bietet eine sichere Grundlage für den Verkauf und die Beleihung einer Immobilie, für Erbauseinandersetzungen, Eheangelegenheiten, Vermögenaufstellung und vieles mehr.

Immobilienbewertung Münster – Benötigen Sie professionelle Beratung beim Verkauf Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie?

Auf der Grundlage eines Gutachtens ermittele ich für Sie einen angemessenen Marktpreis und unterstütze Sie kompetent bei der Vermarktung Ihrer Immobilie in Münster und Umgebung. Ich kann Ihnen qualifizierte Auskunft darüber geben, ob auf Ihrem Grundstück Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsimmobilie oder aber eine zusätzliche Bebauung, z.B. im Hinterland, möglich sind. Diese Informationen sollten Sie immer vor einem Verkauf einholen, da sie zu einer deutlichen Wertsteigerung führen können.

In einer ersten Kontaktaufnahme kann ich Ihnen das für Ihre Ansprüche am besten geeignete Gutachten empfehlen.

Immobilienbewertung Münster – Welches Gutachten benötige ich?

Für den Verkauf einer Immobilie reicht vorerst eine qualifizierte Markteinschätzung aus. Privatgutachten für natürliche und juristische Personen können in Form eines Kurzgutachtens oder aber in Form eines ausführlichen Wertgutachtens auf der Grundlage von umfangreichen Recherchen sowie einer Außen- und Innenbesichtigung erstellt werden. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist in der Regel ein ausführliches Gutachten vorzulegen.

Immobilienbewertung Münster – Was kostet ein Gutachten?

Markteinschätzungen und Kurzgutachten werden pauschal berechnet. Das Honorar für ausführliche Gutachten richtet sich nach Zeitaufwand und den einschlägigen Gebührenordnungen. Einzelheiten können wir in einem ersten persönlichen Gespräch festlegen.